[ Auszug: (1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen
bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die
Zuwendung unen ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]